Wasser (24) - Gewässerschutz geht alle an

Gewässerschutz geht alle an!
Ich habe bisher versucht darzustellen, dass Gewässerschutz Voraussetzung für den Erhalt und mehr noch für die Steigerung der Biodiversität ist. Gleichzeitig bedeutet Gewässerschutz auch Trinkwasserschutz, weil die Wasserkörper verbunden sind. Und da ist nicht nur der Einzelne gefragt.
Aufgaben der Kommunen:
o    Modernisierung der Kläranlagen. Viele synthetische Stoffe bzw. Industriechemikalien können in einem 3-stufigen Klärwerk nicht abgebaut werden. Oft sind kleinste Mengen toxisch für Wasserlebewesen, andere reichern sich in der Nahrungskette an, weil sie so langlebig sind.
o    Überprüfung von Abwasserkanälen auf Undichtigkeiten und Einleitungen aus Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie. Ausbau eines doppelwandigen Kanalnetzes in Trinkwasserschutzgebieten und im Einzugsbereich der Listertalsperre.
o    In der Bauleitplanung sowie bei Straßen und anderen Baumaßnahmen den Umwelt- und Gewässerschutz berücksichtigen. Insbesondere die Versiegelung beenden bzw. Flächen entsiegeln, damit der Wasserkreislauf nicht weiter beeinträchtigt wird.
o    Wasser in der Landschaft zurückhalten durch Entwicklung einer klimasensitiven Verdunstungsstadt sowie den Gewässern wieder Raum geben, d.h. ausgebaute und verrohrte Bäche renaturieren.
o    Stadteigene Flächen in der Feldflur standortgerecht bepflanzen, z.B. Erlen an Bachläufen und bei der Verpachtung von Flächen eine extensive Bewirtschaftung ohne Pestizide und Dünger fordern, auch unter Hinnahme einer geringeren Pachteinnahme.
 
Aufgaben der Industrie und der Gewerbebetriebe:
o    Keine betrieblichen Abwässer in die kommunale Kanalisation einleiten. Sie schaden den Abläufen in den Kläranlagen und gelangen in die Gewässer (den sog. „Vorfluter“).
o    Betriebseigene Abwasserreinigungsanlagen der Produktionsentwicklung und dem Stand der Technik anpassen.
o    Die Lagerung wassergefährdender Stoffe so vornehmen, dass eine Beeinträchtigung der Grund- und Oberflächengewässer nicht zu erwarten ist.
o    Bei allen Baumaßnahmen den Umwelt- und Gewässerschutz berücksichtigen und Flächenversiegelung vermeiden.

Aufgaben der Landwirtschaft:
o    Die Düngung mit organischen und anorganischen Düngemitteln zeitlich und mengenmäßig so vornehmen, dass ein Eintrag von Nährstoffen in die Oberflächengewässer und das Grundwasser nicht zu befürchten ist.
o    Jegliche Art von Düngung nur in Vegetationszeiten vornehmen, so dass die Pflanzenwurzeln die Nährstoffe auch aufnehmen können.
o    Keine Jauche und Gülle auf schneebedecktem oder gefrorenem Boden vornehmen, da bei Regen oder Schneeschmelze die Gefahr der Abschwemmung in Gewässer besteht. Besonders gefährlich ist dieser Regelverstoß auf Flächen in Karstgebieten, da die Bachschwinden belastetes Wasser ins Grundwasser leiten, ohne den Bodenfilter zu durchlaufen.
o    Den Pestizideinsatz auf das notwendigste beschränken.
o    Entlang von Gewässern rechts und links einen 5 Meter breiten Streifen von der Bewirtschaftung ausnehmen, um diffuse Einleitungen zu vermeiden. (Im Kreis Olpe gilt eine 3 Meter Regelung.)
o    Dunglagerstätten und Silos so anlegen, dass ein Abfließen von Jauche und Silosickersäften in ein Gewässer oder die Kanalisation nicht zu befürchten ist.
o    Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, z.B. Diesel, so vornehmen, dass sie bei einem Unfall oder unsachgemäßer Handhabung nicht den Boden bzw. das Grundwasser oder oberirdische Gewässer kontaminieren können. (Auffangwanne und feste Platte im Einwirkungsbereich der Zapfanlage)