Wasser (2) - Der Wasserschatz

Bäche, Flüsse und ihre Auen bilden das ökologische Rückgrat unserer Landschaft. Sie sind Lebensraum einer ungeheuren Vielzahl von Arten und vernetzen deren Habitate untereinander. Das macht sie für den Naturschutz so wertvoll. Gewässerschutz ist gleichzeitig immer auch Trinkwasserschutz!
„Grundwasser, Ökosysteme und Menschen profitieren auch wechselseitig vom jeweiligen Wohlergehen. Das gemeinsame Wohlergehen kann durch Grundwasserbewirtschaftung, kombinierte Wasser- und Landbewirtschaftung, naturnahe Lösungen und verbesserten Schutz von Ökosystemen gestärkt werden. Während sich die Grundwasserbewirtschaftung häufig auf das Grundwasser bzw. die Grundwasserleiter selbst konzentriert, müssen Grundwasser und Ökosysteme gemeinsam bewirtschaftet werden, damit wichtige Ökosystemleistungen kontinuierlich bereitgestellt werden können.“ (aus: Weltwasserbericht 2022 „Grundwasser“ S. 5f)

Leider werden die Belange der Natur bei der Nutzung durch den Menschen oft nicht beachtet. Wasser wird äußerst vielseitig beansprucht: als Erholungsraum, Transportweg, bequemer Abfallträger, Brauch-, Lösch- und Trinkwasser, Energiequelle, Kühl- und Lösungsmittel und nicht zuletzt zur Herstellung von Lebensmitteln. Die einzelnen Nutzungen widersprechen sich oft in ihren Wirkungen. Deshalb gibt es immer wieder Konflikte zwischen den einzelnen Nutzern.
Weltweit gesehen sprechen die Wissenschaftler von einem „Water-Food–Energy–Nexus“. Prof. Dr. Heribert Nacken beschreibt das so: „Wir können die Themen Wasser, Energie und Ernährung nicht länger unabhängig voneinander betrachten. Wenn wir über Ernährung reden, reden wir weltweit immer auch über die notwendige Bewässerung, während die Energieproduktion der größte Wasserverbraucher ist.“
Um die konkurrierenden Interessen am Wasser einigermaßen auszugleichen, gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die Menge und Qualität des Wassers sichern sollen.
Den übergeordneten gesetzlichen Rahmen bildet die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie wurde im Jahr 2000 verabschiedet und sollte bewirken, dass bis 2015 alle Gewässer in „guten Zustand“ versetzt werden. Leider hat die Bundesregierung mit der Erstellung des 1. Bewirtschaftungsplans bis 2009 gewartet. Was als Ausnahme gedacht war, betrifft heute 90% aller oberirdischen Gewässer: Die Frist für die Umsetzung der Maßnahmen wurde zuerst auf 2021 und dann sogar auf 2027 verlängert. Von 26 Mitgliedsländern liegt die Bundesrepublik heute auf Platz 21 bei der Umsetzung der WRRL. „Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für den Schutz unserer Gewässer und die Sicherung dieser unserer wichtigsten Ressource bleibt eine Daueraufgabe.“ (Aus: BMUV/UBA 2022. Die Wasserrahmenrichtlinie – Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen. Bonn, Dessau. S.17) Mit anderen Worten: Wir haben es nicht eilig. Da bleiben noch ein paar Probleme für die kommenden Generationen.

Diagramm zum ökologischen Zustand der Mittelgebirgsflüsse Quelle: Umweltbundesamt
Diagramm zum ökologischen Zustand der Mittelgebirgsflüsse Quelle: Umweltbundesamt

Der Mittelgebirgsfluß - der Gewässertyp des Jahres 2023

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaessertyp-des-jahres/gewaessertyp-des-jahres-2023-mittelgebirgsfluss#lebensraum
Zwischen Fleckenberg und Plettenberg gehört die Lenne zu diesem Gewässertyp. Ihr ökologischer Zustand ist durchweg unbefriedigend, die Bigge bei Attendorn sogar in einem schlechten Zustand. Die Lenne ist Thema der nächsten Folge dieser Reihe.